AGB

  1. Allgemeines

    1. 1. Es gilt deutsches Recht. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 BGB. Allen Rechtsgeschäften liegen die nachstehenden AGB zugrunde. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Abweichenden AGB unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens durch Entgegennahme der Ware und/oder Annahme der Leistung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn er vorher ausdrücklich widersprochen hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

  1. Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt

    1. 1. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.

    2. 2. Für die Richtigkeit von Herstellerangaben übernehmen wir keine Haftung.

    3. 3. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach Ausstelldatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

    4. 4. Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% der Netto-Auftragssumme zu fordern, es sei denn, der andere Vertragsteil kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Unser Recht, einen Schaden konkret zu berechnen, bleibt von dieser Regelung unberührt.

  1. Lieferfristen, Lieferung und Versand

    1. Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Firma wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs-und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei der Firma oder deren Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechung der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige Betriebsstörungen wie Softwareausfälle bei der Firma oderderen Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, sofern sich die Firma schon in Lieferverzug befindet oder sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsabschluß vorhanden, aber der Firma nicht bekannt waren. Die Firma wird dem Besteller Hindernisse der vorbezeichneten Art umgehend mitteilen.

    2. Im Verzugsfall kann der Besteller nach angemessener Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziffer 2.4.

    3. Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Bestellers verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne gem. Ziffer 3.2 dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Der Verkäufer behält sich vor, Lagergeld in Höhe von 1% des Nettowarenwertes je angefangenen Monats zu berechnen.

    4. Lieferungen erfolgen gemäß dem von der MESA Medizintechnik GmbHfestgelegten Industriestandard und sind auch in Teillieferungen zulässig.

    5. Abrufaufträge gelten für max. 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns Auslieferung bestehender Restmengen oder Stornierung der Restmengen unter Zurückbelastung eventuell gewährter Mengenrabatte vor.

  1. Preise, Abnahmeverpflichtung, Warenrücklieferung und Zahlung

    1. Die Verkäufe erfolgen zu den jeweils gültigen Tagespreisen zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    2. Der Annahmeverzug des Bestellers berechtigt uns, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit entsprechender Androhung vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schadenersatzanspruch beträgt ohne Nachweis 30 % des Nettowarenwertes des Auftrags. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen.

    3. Wir gewähren ein 14-tägiges Rückgaberechtnach Rechnungsdatumfür anuns zurückgesandte Ware, die sich ineinem einwandfreienZustand und in Originalverpackung befindet.Es erfolgtdieErteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten.Ist die Ware beschädigt, so kann bei der Gutschrift darüber hinaus die Wertminderung in Abzug gebracht werden. Auch von uns eventuell aufgewendete Versand-und Verpackungskosten können bei der Gutschrift in Abzug gebracht werden. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oderder Besteller einen geringeren Aufwand nachweist.

    1. Die Rücklieferung hat frei Haus einschl. Verpackung zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt der Rücksender.

    2. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14Tagen nach Rechnungsdatumohne jeden Abzug oder binnen 8Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto zu erfolgen.

    3. Es bleibt uns vorbehalten, die Zahlung auf die jeweils älteste Forderung zu verrechnen. Skontoabzug ist nicht möglich, wenn fällige offene Forderungen bestehen. Bei Reparaturaufträgen wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.

    4. Bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel erfüllungshalber an. Gutschriften über Schecks oder Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs unter Abzug von Scheck-und Wechselkosten mit Valuta des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

    5. Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, Lieferung nur gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.

    6. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit eventuell hereingenommener undgutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

    7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Nach der letzten Mahnung sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 25,-zu berechnen.

    8. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, so dürfen Zahlungen nur in dem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn über eine Berechtigung der geltend gemachten Mängelrüge keinerlei Zweifel besteht.

    9. Es gilt die Mindestbestellwert von 50,-EUR zzgl. MwSt.Bei Nichtbeachtung berechnen wir 10,-EUR Bearbeitungsgebühr.

  1. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Zahlung vor.

    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

    3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbrauchergesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

    4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und derenSchuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durchden Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

    7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verpfändungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

    8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

  1. Mängelrüge, Gewährleistung, allg. Haftungsbeschränkungen, Produzentenhaftung

    1. Die Rechte des Bestellersbei Mängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wobei die Rüge schriftlich zu erfolgen hat.

    2. Ansprüche unserer Kunden wegen Mängeln der von uns gelieferten Sachen verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung. Für den Schadensersatz-und Aufwendungsersatzanspruch gem. § 437 Ziff. 3 BGB bleibt es jedoch bei der gesetzlichen Frist, wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unseres Vertragspartners geht oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

    3. Die Rechte unserer Kunden wegen Mängeln der Sache bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass unser Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens 4 Wochen einzuräumen hat, wobei es ihm vorbehalten bleibt, uns im Einzelfall eine kürzere Frist einzuräumen, sofern eine 4-wöchige Frist nachweisbar unzumutbar wäre. Die Frist zur Nacherfüllung beginnt in keinem Fall zu laufen, bevor die Ware zurückgegeben wurde. Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so beschränkt sich das Recht unseres Vertragspartners , Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, dass diese Beschränkung unmöglich oder unzumutbar wäre. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unseres Vertragspartners, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen ist weder ausgeschlossen noch beschränkt. Für sonstige Schäden unseres Vertragspartners haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Haben wir den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur dann, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners wegen Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung den Zweck hatte, den Partner vor Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, zu bewahren. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten in jedem Falle auch für Folgeschäden, sie gelten jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

    4. Unser Vertragspartner hat uns von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund der Vorschriften über unerlaubte Handlungen, über Produkthaftung oder kraft sonstiger Vorschriftwegen Mängeln an den von uns oder unserem Vertragspartner hergestellten oder gelieferten Waren, soweit solche Ansprüche auch gegen unseren Vertragspartner begründet wären oder lediglich wegen eingetretener Verjährung nicht mehr begründet sind. Unter diesen Voraussetzungen hat unser Vertragspartner uns auch von den Kosten der Rechtsstreitigkeiten freizustellen, die wegen solcher Ansprüche gegen uns angestrengt werden.

  1. Reparaturen

    1. Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können dem Besteller belastet werden.

    2. Liegt uns kein Mängelbericht vor, so erfolgt die Reparatur ohne Gewähr. Es bleibt uns freigestellt, ob wir die Reparatur im eigenen Haus vornehmen oder eine Fremdwerkstatt damit beauftragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.

  1. Ausfuhr-Kontroll-Bestimmungen

    1. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle eines beabsichtigten Exportes die unbeschränkte Exportfähigkeit der gelieferten Waren zu prüfen. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Ausfuhrbestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind strafbar.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Wolfratshausen

    2. Bei Auslandslieferungen ist Gerichtsstand anstelle des Sitzes des Käufers das Gericht der Hauptstadt des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat.

    3. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  1. Verpackung

    1. Die MESA Medizintechnik GmbH verwendet ausschließlich Verpackungen, die vom Besteller wiederverwendet oder problemlos entsorgt werden können. Damit entfällt die Verpflichtung der MESA Medizintechnik GmbH zur Rücknahme der Verkaufsverpackungen. Eine Rücknahme von Transportverpackungen durch die MESA Medizintechnik GmbH erfolgt durch freie Zusendung an den Sitz der MESA Medizintechnik GmbH, Benediktbeuern.

  1. Datenschutz und sonstige Bestimmungen

    1. Die Firma ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Besteller –auch wenn diese von Dritten stammen –im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

    2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen gilt die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

MESA Medizintechnik GmbH
Schärflmühlweg 4, D-83671 Benediktbeuern,




Handelsregister AG München HRB 81920
Stand: März 2020, Rev.A08-2020